Allgemeine Festivalregeln für das SORF

  1. Jeder, der das Festivalgelände betritt, muss in Besitz eines gültigen Tickets sein.
  2. Sicher ist sicher; also bitte tut, was die Security sagt - die meinen es echt nicht böse.
  3. Bitte verzichtet auf die Mitnahme von Drogen, Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen, sowie auf Glasgegenstände, pyrotechnische Gegenstände und Fremdgetränken.
  4. Bitte lasst unseren Partnern ihr Material (z.B. Banner) und den Bands ihr Equipment.
  5. Wir wollen kein offenes Feuer, die Musik sollte uns warm genug halten.
  6. Entsorgt Euren Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern.
  7. Parkt Eure Autos auf den markierten Parkplätzen und nicht wild in der Gegend. Wir sind laut Auflagen dazu verpflichtet, im Parkverbot stehende Autos der Polizei zu melden und abschleppen zu lassen.
  8. Wer versucht uns zu betrügen (z.B. großes Verbrechen des Bierdiebstahls, reinschmuggeln ect.), fliegt ohne Warnung raus. Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet.
  9. Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Wenn jemand Alkohol kauft und an Leute weiterreicht, die noch keinen Alkohol trinken dürfen (d.h. unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren), dann fliegen beide Betroffenen raus. Es gilt das Jugendschutzgesetz!
  10. Bitte haltet Euch auch an unsere Sperrzeit (Um 3.30 Uhr haben bereits alle das Gelände verlassen zu haben); ihr kennt das Problem.
  11. Minderjährige Festivalbesucher:
    Hier gilt das Jugendschutzgesetz. Die Jugendinitiative Mangfalltal e.V. als Veranstalter des SORFs ist ein öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit. Deswegen gelten folgende zeitlichen Beschränkungen für Minderjährige:
    unter 14 Jahren: Zutritt bis 22h
    unter 16 und 18 Jahren: Zutritt bis 24h
    Um diese Vorgaben einzuhalten, wird unser Sicherheitspersonal Alterskontrollen vornehmen, deswegen werden alle Festivalbesucher gebeten, Personalausweise o.ä. mitzunehmen. Minderjährige müssen ihren Ausweis an der Kasse abgeben und beim Verlassen des Geländes dort wieder abholen.
    Das Jugendschutzgesetz sieht eine Ausnahme bei diesen zeitlichen Beschränkungen vor für Jugendliche, die sich in Begleitung eines volljährigen Erziehungsbeauftragten befinden. Alle, die von dieser Ausnahme Gebrauch machen wollen, müssen ein von uns zur Verfügung gestelltes Formular von den Personensorgeberechtigten (=Eltern, Vormund) ausfüllen lassen und an der Einlasskontrolle gemeinsam mit den auf dem Formular verlangten Unterlagen und in Begleitung des Erziehugnsbeauftragten vorlegen. Ohne dieses Formular kann diese Ausnahme nicht in Anspruch genommen werden!!
  12. Ton-, Film- oder Videoaufnahmen sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gestattet. Bitte wendet euch deswegen an presse@sorf.de.
  13. Wildcampen in der unmittelbaren Umgebung des Festivalgeländes ist nicht erlaubt.
  14. Wir bieten keinen Ersatz für verlorengegangene und beschädigte Armbänder (= Eintrittskarten) und nehmen auch keine Karten, die im Vorverkauf erstanden wurden, zurück.
  15. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art.
  16. Bei Abbruch der Veranstaltung oder kurzfristigen Programmänderungen enstehen für die Besucher keine Ersatzansprüche. Wir behalten uns ausdrücklich Programmänderungen vor.

Zusätzliche Regeln für den Zeltplatz:
  1. Wohnmobile und Busse sind nicht zugelassen. Solltet ihr trotzdem mit dem Wohnmobil kommen wollen, empfehlen wir euch, dieses auf dem Parkplatz 4a der Stadt Bad Aibling in der Rosenheimer Straße (Beschilderung folgen) abzustellen. Dort ist dies nämlich offiziell erlaubt. Leider sind es von dort ca. 30 min Fussmarsch bis zum Festivalgelände.
  2. Offenes Feuer ist verboten, erlaubt sind Grills etc.
  3. Außerhalb des freigegebenen Zeltgeländes ist Campen nicht erlaubt. Die Rettungswege müssen frei bleiben.
  4. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
  5. Auf dem Gelände darf kein Müll zurück bleiben. Deswegen dass Müllpfand-System. Ihr zahlt bei Ankunft 5 Euro und erhaltet einen Müllsack. Die 5 Euro bekommt ihr am Ende des Festivals wieder zurück, wenn ihr den mit eurem Müll gefüllten Müllsack wieder zurückgebt.
  6. Die Anwohner des Geländes und auch andere Zeltplatzgäste wollen schlafen. Deswegen ist in der Zeit zwischen 20.00h abends und 9.00h morgens der Betrieb von Musikabspielgeräten, Musizieren, Trommeln, etc. verboten.
  7. Wegen der Verletzungsgefahr ist kein Glas erlaubt.
  8. Essen und Trinken dürft ihr zum Eigenverbrauch auf den Zeltplatz selber mitbringen (nicht auf das Festivalgelände!), bedenkt aber bitte: SORF bietet unglaublich billige Preise, sowohl für den Eintritt, als auch für Getränke und Essen. Gerade die billigen Eintrittspreise sind nur möglich, da wir auch über den Getränkeverkauf verdienen. Deswegen nutzt bitte auch unsere Angebote, damit das SORF eine Zukunft haben kann.
SORF 2006 mit freundlicher Unterstützung von:



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