Minderjährig, aber trotzdem auf das SORF?
Infos für minderjährige Besucher und deren Eltern:
Auch auf dem SORF gelten natürlich die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Diese legen unter anderem fest, wie lange sich minderjährige Besucher auf dem Festival aufhalten dürfen. Da die Jugendinitiative Mangfalltal e.V. ein öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit ist, gelten folgende Bestimmungen:
- Jugendliche unter 14 Jahren: Zutritt zum Festival bis 22 Uhr
- Jugendliche unter 16 Jahren: Zutritt zum Festival bis 24 Uhr
- Jugendliche unter 18 Jahren: Zutritt zum Festival bis 24 Uhr
Um diese Bestimmung zu überwachen, führt unser Personal an der Einlasskontrolle Altersüberprüfungen durch. Deswegen sind alle Besucher angehalten, einen Personalausweis o.ä. mitzubringen, um im Zweifelsfall ihr Alter nachweisen zu können. Minderjährige müssen zwingend einen Personal-/Kinderausweis dabeihaben. Dieser wird dann an der Einlasskontrolle als Pfand hinterlegt und muß beim rechtzeitigen Verlassen des Geländes wieder abgeholt werden. Diese Regelung ist leider unumgänglich, anders ist es uns nicht möglich auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zu achten.
Ausnahme: Diese Regelungen gelten nicht
in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten. Erziehungsbeauftragt kann jeder Volljährige sein, der von den Personensorgeberechtigten (=Eltern oder Vormund) temporär den Erziehungsauftrag übertragen bekommt. Eine solche Beauftragung ist natürlich für uns als Veranstalter schwierig zu überprüfen. Deswegen müssen diejenigen Minderjährigen, die zum Beispiel in Begleitung ihrer volljährigen Geschwister, Freunde, etc. auf das SORF kommen und von dieser Ausnahme Gebrauch machen wollen, den Erziehungsauftrag der Eltern oder des Vormundes in Schriftform mitbringen. Dafür ist zwingend ein von uns vorgegebenes
Formular zu verwenden. Außerdem müssen Minderjährige/r und Begleitperson sich ausweisen können, sowie eine Ausweiskopie des Personensorgeberechtigten (=Eltern/Vormund) dabei haben. Minderjährige/r und Erziehungsbeauftragte/r müssen die Einlasskontrolle gemeinsam passieren und der Minderjährige hat das Festivalgelände spätestens mit dem Erziehungsbeauftragten zu verlassen. Hierfür Sorge zu tragen liegt in der Pflicht des Erziehungsbeauftragten.
Das Formular könnt ihr hier downloaden:
Allen Eltern empfehlen wir vor der Erteilung eines Erziehungsauftrages die Lektüre der Broschüre
"Elterninfo Jugendschutz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort wird diese Ausnahme noch einmal erklärt und es werden wichtige Hinweise für die Eltern gegeben. Die genauen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können in der Broschüre
"Jugendschutzgesetz" nachgelesen werden.